"Der Gesetzgeber hat ab dem Veranlagungszeitraum 2019 neue Fristenregelungen für das Einreichen der Erklärungen in das Gesetz eingebaut. Ohne steuerliche Vertretung ist die Steuererklärung sieben Monate nach Ablauf des Kalenderjahres fällig! Das bedeutet für Sie, wenn Sie steuerlich von mir vertreten werden, verlängert sich die Abgabefrist bis zum letzten Februartag des übernächsten Jahres. (Hinweis: das Finanzamt kann die Erklärung unter bestimmten Voraussetzungen vorzeitig anfordern §149(4) AO)"