Auf Grund der aktuellen Covid 19 Situation können wir leider keine persönlichen Mandantentermine in unserer Kanzlei anbieten.
Telefonisch und per E-Mail sind wir auch weiterhin für Sie erreichbar!
VERTRAUENSVOLL – Diskretion ist für uns selbstverständlich
MENSCHLICH – Jeder Mandant hat die gleiche Priorität, d.h. jeder Mandant erfährt die gleiche persönliche Betreuung.
EHRGEIZIG – Für Sie das beste Ergebnis zu optimieren bzw. zu erzielen
Dabei liegt unser Augenmerk auf einem entspannten Umgang mit dem Thema Steuern durch schnelle und unbürokratische Unterstützung.
"Der Gesetzgeber hat ab dem Veranlagungszeitraum 2019 neue Fristenregelungen für das Einreichen der Erklärungen in das Gesetz eingebaut. Ohne steuerliche Vertretung ist die Steuererklärung sieben Monate nach Ablauf des Kalenderjahres fällig! Das bedeutet für Sie, wenn Sie steuerlich von mir vertreten werden, verlängert sich die Abgabefrist bis zum letzten Februartag des übernächsten Jahres. (Hinweis: das Finanzamt kann die Erklärung unter bestimmten Voraussetzungen vorzeitig anfordern §149(4) AO)"